Laut MDR muss im Rahmen einer klinischen Bewertung (CE) ein sogenannter klinischen Bewertungsplan (CEP) erstellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die CE-Kennzeichnung des Medizinprodukts nach einem „genau definiertem und methodisch fundiertem Verfahren“ (MDR, Artikel 61, 3) abläuft. Der CEP muss dabei mindestens folgende Punkte enthalten (MDR, Anhang XIV, 1a):
Neu hierbei ist, dass der CEP auch einen klinischen Entwicklungsplan enthalten muss. Während der CEP die genauen Ziele und den Aufbau einer klinischen Bewertung beschreibt, beschreibt der klinische Entwicklungsplan, wie Sie als Hersteller die klinische Sicherheit, die geringstmögliche Belastung und den effektiven Nutzen Ihres Medizinproduktes anhand von eigenen klinischen Daten nachweisen wollen. Dies reicht von explorativen Studien, über Pilotstudien bis hin zur klinischen Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS). Dabei müssen, wie oben beschrieben, Etappenziele angegeben und Kriterien für eine mögliche Akzeptanz beschrieben werden.
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